SR 961.011 (AVO)
In Kraft961.011 — Verordnung vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO)
Bundesgerichtsurteile
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Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 1
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 22
Art. 39
Art. 48
Art. 52
Art. 69
Art. 117
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 156
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 160
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.
Art. 161
Art. 165
Art. 167
Art. 168
Art. 169
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen ein Schiedsgutachten nach Art. 169 AVO nicht ein, weil dieses kein taugliches Anfechtungsobjekt darstellt.
Art. 173
Art. 184
Art. 186
Art. 216
Art. 154a
Bundesgericht weist Beschwerde einer Krankenversichererin ab und bestätigt, dass die FINMA Prämienerhöhungen auf die marktexogene Teuerung begrenzen darf.