SR 956.1 (FINMAG)
In Kraft956.1 — Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
FINMAG wird durch BPG-Revision mitgeändert. Ab 2027-01-01: Verweisanpassungen an das revidierte BPG.
BPG-Totalrevision modernisiert Bundespersonalrecht: neue Regeln für Personalverleih, Datenschutz, Whistleblowing und Arbeitsverhältnisse ab 2027.
Kurzanalyse
Das Finanzmarktaufsichtsgesetz wird im Rahmen der BPG-Revision formell nachgeführt. Die Änderungen beschränken sich auf die Anpassung von Verweisen auf das revidierte BPG.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 10
Art. 15
Art. 16
Art. 19
Art. 22
Art. 24
Art. 29
Art. 30
Art. 31
Art. 32
Art. 33
Art. 34
Art. 35
Art. 36
Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Konkurseröffnung gut, weil entmachtete Verwaltungsräte trotz FINMA-Untersuchungsbeauftragter zur Anfechtung befugt sind.
Art. 37
Art. 38
Art. 40
Art. 44
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs zu sieben Jahren Freiheitsstrafe und weist Rügen zur Verjährung und Verletzung des Beschleunigungsgebots ab.
Art. 45
Art. 46
Art. 48
Art. 50
Art. 52
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs zu sieben Jahren Freiheitsstrafe und weist Rügen zur Verjährung und Verletzung des Beschleunigungsgebots ab.
Art. 53
Art. 54
Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Konkurseröffnung gut, weil entmachtete Verwaltungsräte trotz FINMA-Untersuchungsbeauftragter zur Anfechtung befugt sind.