SR 946.231.143.6

In Kraft

946.231.143.6 — Verordnung vom 12. Dezember 2025 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Inkrafttreten
12.12.2025
Rechtsgebiet
Verordnung vom 12. Dezember 2025 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Änderungen & KI-Analyse

Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2026-04-14 · Änderung moderat · In Kraft ab 2026-04-14

Anhänge 12 und 14 (Sanktionslisten) per 14. April 2026, 23 Uhr aktualisiert — dringliche Veröffentlichung.

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Kurzanalyse

Die Änderung betrifft ausschliesslich die Anhänge 12 und 14, welche die sanktionierten Personen, Einrichtungen oder Güter gegenüber Iran auflisten. Der Inhalt der Anhänge wird nur durch Verweis auf Fedlex publiziert. Die dringliche Veröffentlichung deutet auf eine zeitkritische Listenaktualisierung hin, die unmittelbare Compliance-Relevanz für Exporteure, Finanzinstitute und alle mit Iran-Geschäften befassten Stellen hat.