SR 946.231.116.9
In Kraft946.231.116.9 — Verordnung vom 16. März 2022 über Massnahmen gegenüber Belarus
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Belarus-Sanktionsverordnung regelt Exportkontrollen und Verbote. Ab 26.2.2026: Neue Verbote für Krypto-, KI- und IT-Dienste, erweiterte Dienstleistungsverbote.
Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
Kurzanalyse
Die Änderung fügt weitreichende neue Verbote hinzu: Krypto-Dienstleistungen, Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe für belarussische Personen sind neu verboten (Art. 18). Ein neuer Art. 24b verbietet explizit Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Architektur, Ingenieurwesen, IT-Beratung, KI-Dienste, Hochleistungsrechnen sowie bestimmte Software für Unternehmensführung, Banken und Industrie für belarussische Staatsorgane. Sonstige Dienstleistungen an belarussische Staatsorgane unterliegen neu einer allgemeinen Bewilligungspflicht beim SECO; Ausnahmen und Übergangsfristen (bis 27.5.2026) sind für bestehende Verträge vorgesehen.