SR 946.231.116.9

In Kraft

946.231.116.9 — Verordnung vom 16. März 2022 über Massnahmen gegenüber Belarus

Inkrafttreten
16.03.2022
Rechtsgebiet
Verordnung vom 16. März 2022 über Massnahmen gegenüber Belarus

Änderungen & KI-Analyse

Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2026-02-25 · Änderung substantiell · In Kraft ab 2026-03-27

Belarus-Sanktionsverordnung regelt Exportkontrollen und Verbote. Ab 26.2.2026: Neue Verbote für Krypto-, KI- und IT-Dienste, erweiterte Dienstleistungsverbote.

Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus

Kurzanalyse

Die Änderung fügt weitreichende neue Verbote hinzu: Krypto-Dienstleistungen, Zahlungsdienste und E-Geld-Ausgabe für belarussische Personen sind neu verboten (Art. 18). Ein neuer Art. 24b verbietet explizit Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Architektur, Ingenieurwesen, IT-Beratung, KI-Dienste, Hochleistungsrechnen sowie bestimmte Software für Unternehmensführung, Banken und Industrie für belarussische Staatsorgane. Sonstige Dienstleistungen an belarussische Staatsorgane unterliegen neu einer allgemeinen Bewilligungspflicht beim SECO; Ausnahmen und Übergangsfristen (bis 27.5.2026) sind für bestehende Verträge vorgesehen.