SR 946.231.08

In Kraft

946.231.08 — Verordnung vom 21. März 2025 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da’esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen

Inkrafttreten
15.05.2025
Rechtsgebiet
Bundesgesetz vom 22. März 2002 über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG)
💡

Maximaler Output mit dem richtigen Prompt

Lade die Erlasse oben in NotebookLM — oder ChatGPT und Claude — und nutze unseren geprüften Falllösungs-Prompt für strukturierte Subsumtion nach dem 4-Schritt-Schema.

Falllösungs-Prompt für NotebookLM →