SR 946.231.07
In Kraft946.231.07 — Verordnung vom 21. März 2025 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen
Inkrafttreten
15.05.2025
Rechtsgebiet
Verordnung vom 21. März 2025 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen