SR 935.911

In Kraft

935.911 — Verordnung vom 30. Januar 2019 über das Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung)

Inkrafttreten
01.05.2019
Rechtsgebiet
Bundesgesetz vom 17. Dezember 2010 über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
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