SR 916.401.348.2

In Kraft

916.401.348.2 — Verordnung des BLV vom 2. September 2024 über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit

Inkrafttreten
03.09.2024
Rechtsgebiet
Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (TSV)
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