SR 916.121.100

In Kraft

916.121.100 — Verordnung des BLW vom 16. September 2016 über die Festlegung von Perioden und Fristen sowie die Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für die Einfuhr von frischem Gemüse und frischem Obst (VEAGOG-Freigabeverordnung)

Inkrafttreten
01.01.2017
Rechtsgebiet
Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG)
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