SR 916.121.10 (VEAGOG)

In Kraft

916.121.10 — Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG)

Inkrafttreten
01.01.1999
Rechtsgebiet
Gemüse und Schnittblumen
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