SR 837.21 (ÜLV)
In Kraft837.21 — Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV)
Inkrafttreten
01.07.2021
Rechtsgebiet
Bundesgesetz vom 19. Juni 2020 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)
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