SR 834.11 (EOV)
In Kraft834.11 — Erwerbsersatzverordnung vom 24. November 2004 (EOV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Verweisanpassung infolge VMDP-Revision; keine eigenständige materielle Änderung der EOV.
Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)
VMDP umfassend revidiert: Ausweis elektronisch, neue Diensttage-Schwellen, Pflegeberufe neu zuteilbar, Weltraumlehrgang-Selektion berechtigt zu Neuzuteilung. Ab 1.6.2026.
EOV regelt das EO-Anmeldeverfahren. Ab 2028: Anmeldungen wahlweise über digitales Informationssystem (Art. 21a EOG) oder Papierformular möglich.
Kurzanalyse
Das Anmeldeverfahren für Erwerbsersatzentschädigungen wird um einen digitalen Kanal ergänzt: Ansprüche können künftig über das neue Informationssystem nach Art. 21a EOG oder weiterhin auf dem Papierformular geltend gemacht werden. Einzelne bisherige Verfahrensartikel (Art. 16 Abs. 1–2, Art. 19 Abs. 3) werden aufgehoben, da ihre Regelungsgehalte durch das neue System obsolet werden oder in andere Bestimmungen überführt sind. Übergangsbestimmungen stellen sicher, dass bisherige Formulare weiterhin akzeptiert werden und Ersatzformulare für vor 2028 geleistete Dienste ausgestellt werden können.
Beitragssskala (Art. 36) für Einkommen CHF 10 100–60 500 neu berechnet; Entschädigung für Ausbildungsabgänger (Art. 4 Abs. 2bis) neu nach LSE-Zentralwerten.
Kurzanalyse
Art. 36 passt die Beitragssätze in der sinkenden Skala an: Der Standardsatz bleibt bei 0,5%, die Staffelung für Einkommen zwischen CHF 10 100 und 60 500 wird mit neuen Prozentwerten (0,269%–0,466%) neu festgelegt. Neu regelt Art. 4 Abs. 2bis explizit, dass Personen, die unmittelbar vor oder während des Dienstes eine Ausbildung abschliessen, Anspruch auf Entschädigung nach den LSE-Zentralwerten des BFS haben; bei Geschlechterunterschieden gilt der höhere Wert.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
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