SR 832.323.112

In Kraft

832.323.112 — Verfügung II des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 10. Oktober 1951 über die technischen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Quarzstaublunge (Massnahmen in Eisen- und Metallgiessereien)

Inkrafttreten
01.11.1951
Rechtsgebiet
Verhütung von Berufskrankheiten
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