SR 832.311.141 (BauAV)

In Kraft

832.311.141 — Verordnung vom 18. Juni 2021 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)

Inkrafttreten
01.01.2022
Rechtsgebiet
Verhütung von Betriebsunfällen
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