SR 832.107

In Kraft

832.107 — Verordnung vom 23. Juni 2021 über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich

Inkrafttreten
01.07.2021
Rechtsgebiet
Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG)
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