SR 831.42 (FZG)
In Kraft831.42 — Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG)
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Ein Invalider kann die aus der Scheidung stammende Freizügigkeitsleistung nicht bar ausbezahlt verlangen, solange die Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente ausrichtet.
Art. 1
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Ein Invalider kann die aus der Scheidung stammende Freizügigkeitsleistung nicht bar ausbezahlt verlangen, solange die Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente ausrichtet.
Art. 2
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Ein Invalider kann die aus der Scheidung stammende Freizügigkeitsleistung nicht bar ausbezahlt verlangen, solange die Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente ausrichtet.
Art. 3
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Ein Invalider kann die aus der Scheidung stammende Freizügigkeitsleistung nicht bar ausbezahlt verlangen, solange die Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente ausrichtet.
Art. 4
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Ein Invalider kann die aus der Scheidung stammende Freizügigkeitsleistung nicht bar ausbezahlt verlangen, solange die Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente ausrichtet.
Art. 5
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Ein Invalider kann die aus der Scheidung stammende Freizügigkeitsleistung nicht bar ausbezahlt verlangen, solange die Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente ausrichtet.
Steuererlass DBG: Bundesgericht tritt auf beide Beschwerden nicht ein, da weder Notlage noch besonders bedeutender Fall vorliegt.
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 11
Art. 13
Art. 14
Art. 15
Art. 16
Art. 17
Art. 18
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Ein Invalider kann die aus der Scheidung stammende Freizügigkeitsleistung nicht bar ausbezahlt verlangen, solange die Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente ausrichtet.
Art. 19
Art. 20
Art. 21
Art. 22
Art. 23
Art. 24
Art. 25
Art. 26
Bundesgericht weist Beschwerde ab: Ein Invalider kann die aus der Scheidung stammende Freizügigkeitsleistung nicht bar ausbezahlt verlangen, solange die Vorsorgeeinrichtung eine Invalidenrente ausrichtet.