SR 831.143.41

In Kraft

831.143.41 — Verordnung des EDI vom 19. Oktober 2011 über den Höchstansatz der Verwaltungskostenbeiträge in der AHV

Inkrafttreten
01.01.2012
Rechtsgebiet
Alters- und Hinterlassenenversicherung
💡

Maximaler Output mit dem richtigen Prompt

Lade die Erlasse oben in NotebookLM — oder ChatGPT und Claude — und nutze unseren geprüften Falllösungs-Prompt für strukturierte Subsumtion nach dem 4-Schritt-Schema.

Falllösungs-Prompt für NotebookLM →