SR 817.022.151
In Kraft817.022.151 — Verordnung des BLV vom 21. Dezember 2020 über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl mit Cäsium 137 kontaminiert sind (Tschernobyl-Verordnung)
Inkrafttreten
01.02.2021
Rechtsgebiet
Verordnung des BLV vom 21. Dezember 2020 über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl mit Cäsium 137 kontaminiert sind (Tschernobyl-Verordnung)