SR 817.022.151

In Kraft

817.022.151 — Verordnung des BLV vom 21. Dezember 2020 über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl mit Cäsium 137 kontaminiert sind (Tschernobyl-Verordnung)

Inkrafttreten
01.02.2021
Rechtsgebiet
Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über die Höchstgehalte für Kontaminanten (Kontaminantenverordnung, VHK)
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