SR 812.214.11
In Kraft812.214.11 — Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 9. November 2001 über den Erlass der Pharmakopöe und die Anerkennung von Arzneibüchern
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Art. 1 Bst. a: Anerkannte Pharmakopöe neu Ph. Eur. 12.3 (Juni 2025) statt bisheriger Fassung. Ab 1.7.2026.
Kurzanalyse
Die als massgeblich anerkannte Ausgabe der Pharmacopoea Europaea wird auf die 12. Ausgabe, Fassung 12.3 vom Juni 2025 aktualisiert. Für Hersteller und Prüflabors gilt ab 1. Juli 2026 diese neue Fassung als verbindliche Referenz für Qualitätsstandards.
Pharmakopöe-Verordnung regelt anerkannte Arzneibücher. Ab 1. April 2026: Ph. Eur. 12.2 (März 2025) ersetzt die bisherige Ausgabe als massgebliche Pharmakopöe.
Kurzanalyse
Swissmedic aktualisiert in Art. 1 Bst. a die verbindlich anerkannte Ausgabe der Pharmacopoea Europaea auf die 12. Ausgabe, Fassung 12.2, vom März 2025. Damit gelten ab April 2026 die aktualisierten Qualitätsstandards und Monografien des Europarats für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe als massgeblich. Für Pharmaunternehmen, Apotheken und Kontrollstellen, die nach Pharmakopöe-Anforderungen arbeiten, bedeutet dies eine Anpassung an die neuen Spezifikationen der Ph. Eur. 12.2.