SR 812.214.11

In Kraft

812.214.11 — Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 9. November 2001 über den Erlass der Pharmakopöe und die Anerkennung von Arzneibüchern

Inkrafttreten
01.01.2002
Rechtsgebiet
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 9. November 2001 über den Erlass der Pharmakopöe und die Anerkennung von Arzneibüchern

Änderungen & KI-Analyse

Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2026-03-31 · Änderung moderat · In Kraft ab 2026-07-01

Art. 1 Bst. a: Anerkannte Pharmakopöe neu Ph. Eur. 12.3 (Juni 2025) statt bisheriger Fassung. Ab 1.7.2026.

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über den Erlass der Pharmakopöe und die Anerkennung von Arzneibüchern

Kurzanalyse

Die als massgeblich anerkannte Ausgabe der Pharmacopoea Europaea wird auf die 12. Ausgabe, Fassung 12.3 vom Juni 2025 aktualisiert. Für Hersteller und Prüflabors gilt ab 1. Juli 2026 diese neue Fassung als verbindliche Referenz für Qualitätsstandards.

2025-12-09 · Änderung moderat · In Kraft ab 2026-04-01

Pharmakopöe-Verordnung regelt anerkannte Arzneibücher. Ab 1. April 2026: Ph. Eur. 12.2 (März 2025) ersetzt die bisherige Ausgabe als massgebliche Pharmakopöe.

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über den Erlass der Pharmakopöe und die Anerkennung von Arzneibüchern

Kurzanalyse

Swissmedic aktualisiert in Art. 1 Bst. a die verbindlich anerkannte Ausgabe der Pharmacopoea Europaea auf die 12. Ausgabe, Fassung 12.2, vom März 2025. Damit gelten ab April 2026 die aktualisierten Qualitätsstandards und Monografien des Europarats für Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe als massgeblich. Für Pharmaunternehmen, Apotheken und Kontrollstellen, die nach Pharmakopöe-Anforderungen arbeiten, bedeutet dies eine Anpassung an die neuen Spezifikationen der Ph. Eur. 12.2.