SR 784.401 (RTVV)
In Kraft784.401 — Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
RTVV regelt Radio-/TV-Abgaben. Ab 1.1.2027: Haushaltabgabe 312 Fr. (Privat)/624 Fr. (Kollektiv); ab 1.1.2029 Senkung auf 300/600 Fr.
Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
Kurzanalyse
Die Haushaltabgabe wird zweistufig angepasst: Von 2027 bis 2028 gelten 312 Franken für Privathaushalte und 624 Franken für Kollektivhaushalte, ab 2029 sinken die Ansätze auf 300 bzw. 600 Franken pro Jahr. Gleichzeitig erhöht sich der jährliche Mindestumsatz für die Unternehmensabgabepflicht auf 1,2 Millionen Franken, und zwei Umsatzstufen der Unternehmensabgabe werden aufgehoben.
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