SR 783.01 (VPG)
In Kraft783.01 — Postverordnung vom 29. August 2012 (VPG)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Postverordnung regelt Postdienste. Ab 1. April 2026: Elektronische Sendungen und hybrides Zustellsystem werden Teil der Grundversorgung.
Kurzanalyse
Die Revision erweitert die Grundversorgungspflicht der Post um einen digitalen Zustellkanal: Neu muss die Post ein hybrides Zustellsystem betreiben, über das Absender elektronische Sendungen einreichen können, die wahlweise elektronisch oder als physischer Brief zugestellt werden. Sieben neue Artikel (35a–35i) regeln Leistungsumfang, Einwilligungspflicht für elektronische Zustellung, Datenschutz, Identifikation, nichtdiskriminierenden Drittanbieterzugang und Aufsicht durch die PostCom. Bestehende Regeln zur Laufzeiteinhaltung und Preisgestaltung werden entsprechend angepasst.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Bundesgericht weist Beschwerde der PostFinance ab und bestätigt deren Pflicht zur Kontoführung für einen US-sanktionierten, in der Schweiz nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen.
Bundesgericht weist Beschwerde eines kurdischen Aktivisten ab, dem PostFinance wegen US-Sanktionsliste ein Konto verweigerte.
Art. 1
Art. 2
Bundesgericht weist Beschwerde der PostFinance ab und bestätigt deren Pflicht zur Kontoführung für einen US-sanktionierten, in der Schweiz nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen.
Bundesgericht weist Beschwerde eines kurdischen Aktivisten ab, dem PostFinance wegen US-Sanktionsliste ein Konto verweigerte.
Art. 3
Art. 9
Art. 36
Art. 37
Art. 43
Bundesgericht weist Beschwerde der PostFinance ab und bestätigt deren Pflicht zur Kontoführung für einen US-sanktionierten, in der Schweiz nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen.
Bundesgericht weist Beschwerde eines kurdischen Aktivisten ab, dem PostFinance wegen US-Sanktionsliste ein Konto verweigerte.
Art. 45
Bundesgericht weist Beschwerde der PostFinance ab und bestätigt deren Pflicht zur Kontoführung für einen US-sanktionierten, in der Schweiz nicht sanktionierten russischen Staatsangehörigen.
Bundesgericht weist Beschwerde eines kurdischen Aktivisten ab, dem PostFinance wegen US-Sanktionsliste ein Konto verweigerte.