SR 780.117 (VD-ÜPF)

In Kraft

780.117 — Verordnung des EJPD vom 15. November 2017 über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF)

Inkrafttreten
01.03.2018
Rechtsgebiet
Verordnung des EJPD vom 15. November 2017 über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF)

Änderungen & KI-Analyse

Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2026-04-13 · Änderung moderat · In Kraft ab 2026-06-01

Anhang 1 (Schnittstellenvorschriften Fernmeldeüberwachung) ersetzt durch neue Ausgabe 4.0. Ab 1.6.2026.

Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF)

Kurzanalyse

Die technischen Vorschriften für die Schnittstellen zur Durchführung der Fernmeldeüberwachung (Anhang 1, referenziert in Art. 7 Abs. 3 Bst. a, 26 und 27a) werden vollständig durch die Ausgabe 4.0 ersetzt. Der Anhang wird nicht im Volltext der AS/SR publiziert, sondern nur durch Verweis auf fedlex.data.admin.ch.

2024-08-21 · Änderung moderat · In Kraft ab 2026-06-01

VD-ÜPF regelt technische Durchführung der Post- und Fernmeldeüberwachung. Ab 1.10.2024: Anhang 1 (Schnittstellenvorschriften) in neuer Version 3.1.

Verordnung des EJPD über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF)

Kurzanalyse

Anhang 1 der VD-ÜPF, der die technischen Vorschriften für die Schnittstellen zur Durchführung der Fernmeldeüberwachung enthält, wird auf die Ausgabe 3.1 aktualisiert. Betroffen sind Anbieterinnen von Fernmeldediensten und andere überwachungspflichtige Dienstleister, die ihre technischen Systeme und Schnittstellen entsprechend anpassen müssen. Der Anhang selbst wird nur durch Verweis veröffentlicht und ist über das Fedlex-Portal abrufbar.