SR 780.115.1 (FV-ÜPF)

In Kraft

780.115.1 — Verordnung vom 15. November 2023 über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF)

Inkrafttreten
01.01.2024
Rechtsgebiet
Verordnung vom 15. November 2017 über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF)
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