SR 747.201 (BSG)
In Kraft747.201 — Bundesgesetz vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt (BSG)
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Bundesgericht weist Beschwerde einer Kitesurferin ab und bestätigt das kantonale Verbot auf dem Waadtländer Teil des Murtensees als verhältnismässig.
Art. 1
Bundesgericht weist Beschwerde einer Kitesurferin ab und bestätigt das kantonale Verbot auf dem Waadtländer Teil des Murtensees als verhältnismässig.
Art. 3
Bundesgericht weist Beschwerde einer Kitesurferin ab und bestätigt das kantonale Verbot auf dem Waadtländer Teil des Murtensees als verhältnismässig.
Art. 18
Art. 25
Art. 34
Art. 40
Bundesgericht weist Beschwerde einer Kitesurferin ab und bestätigt das kantonale Verbot auf dem Waadtländer Teil des Murtensees als verhältnismässig.
Art. 41
Art. 46
Art. 48
Bundesgericht weist Beschwerde einer Kitesurferin ab und bestätigt das kantonale Verbot auf dem Waadtländer Teil des Murtensees als verhältnismässig.
Art. 56
Bundesgericht weist Beschwerde einer Kitesurferin ab und bestätigt das kantonale Verbot auf dem Waadtländer Teil des Murtensees als verhältnismässig.