SR 742.149.1

In Kraft

742.149.1 — Vereinbarung vom 26. April 2002 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und dem Kanton Genf und den Schweizerischen Bundesbahnen andererseits zur Auslegung und Durchführung des Vertrags vom 7. Mai 1912 betreffend den Bau und den Betrieb einer Verbindungsbahn zwischen den Bahnhöfen Cornavin und Eaux-Vives und die Abtretung der Eisenbahn von Eaux-Vives nach der Landesgrenze bei Annemasse an die Schweizerischen Bundesbahnen

Inkrafttreten
14.08.2002
Rechtsgebiet
Bau und Betrieb
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