SR 741.013.1 (VSKV-ASTRA)
In Kraft741.013.1 — Verordnung des ASTRA vom 22. Mai 2008 zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA)
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
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Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen qualifizierten Rasens nach SVG, da Tempo 125 km/h in einer 50er-Zone die gesetzliche Vermutung des abstrakten Gefährdungsdelikts nicht widerlegt.
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung ab und verneint Willkür bei Geschwindigkeitsmessung sowie Verletzung des Beschleunigungsgebots.
Art. 4
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen qualifizierten Rasens nach SVG, da Tempo 125 km/h in einer 50er-Zone die gesetzliche Vermutung des abstrakten Gefährdungsdelikts nicht widerlegt.
Art. 6
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen qualifizierten Rasens nach SVG, da Tempo 125 km/h in einer 50er-Zone die gesetzliche Vermutung des abstrakten Gefährdungsdelikts nicht widerlegt.
Art. 7
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen qualifizierten Rasens nach SVG, da Tempo 125 km/h in einer 50er-Zone die gesetzliche Vermutung des abstrakten Gefährdungsdelikts nicht widerlegt.
Art. 8
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen qualifizierten Rasens nach SVG, da Tempo 125 km/h in einer 50er-Zone die gesetzliche Vermutung des abstrakten Gefährdungsdelikts nicht widerlegt.
Art. 9
Bundesgericht bestätigt Verurteilung wegen qualifizierten Rasens nach SVG, da Tempo 125 km/h in einer 50er-Zone die gesetzliche Vermutung des abstrakten Gefährdungsdelikts nicht widerlegt.