SR 730.014.1 (VKSWk)

In Kraft

730.014.1 — Verordnung des UVEK vom 11. März 2016 über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken (VKSWk)

Inkrafttreten
01.04.2016
Rechtsgebiet
Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV)
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