SR 730.010.1 (HKSV)

In Kraft

730.010.1 — Verordnung des UVEK vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)

Inkrafttreten
01.01.2018
Rechtsgebiet
Verordnung des UVEK vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)

Änderungen & KI-Analyse

Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2023-06-12 · Änderung moderat · In Kraft ab 2027-01-01

HKSV regelt Herkunftsnachweise für Strom. Ab 1.1.2027: Quartalsgenaue Kennzeichnung, flexiblere Messintervalle für Kleinstanlagen ohne Automatisierung.

Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)

Kurzanalyse

Anlagen über 30 kVA müssen Produktionsdaten monatlich erfassen; kleinere Anlagen dürfen zwischen Monats- und Quartalsmessung wählen. Anlagen ohne automatisierte Datenübermittlung dürfen neu jährlich erfassen, wobei die Jahresmengen anhand von Einspeiseprofilen auf Quartale aufgeteilt werden. Die Stromkennzeichnung muss künftig zwingend quartalsbezogen erfolgen – Herkunftsnachweise aus einem anderen Quartal sind nicht mehr zulässig.