SR 730.010.1 (HKSV)
In Kraft730.010.1 — Verordnung des UVEK vom 1. November 2017 über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
HKSV regelt Herkunftsnachweise für Strom. Ab 1.1.2027: Quartalsgenaue Kennzeichnung, flexiblere Messintervalle für Kleinstanlagen ohne Automatisierung.
Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)
Kurzanalyse
Anlagen über 30 kVA müssen Produktionsdaten monatlich erfassen; kleinere Anlagen dürfen zwischen Monats- und Quartalsmessung wählen. Anlagen ohne automatisierte Datenübermittlung dürfen neu jährlich erfassen, wobei die Jahresmengen anhand von Einspeiseprofilen auf Quartale aufgeteilt werden. Die Stromkennzeichnung muss künftig zwingend quartalsbezogen erfolgen – Herkunftsnachweise aus einem anderen Quartal sind nicht mehr zulässig.