SR 680.114
In Kraft680.114 — Verordnung des EFD vom 15. September 2017 über die als steuerbefreit anerkannten Fehlmengen und Verluste von gebrannten Wassern (Alkoholfehlmengenverordnung)
Inkrafttreten
01.01.2018
Rechtsgebiet
Alkoholverordnung vom 15. September 2017 (AlkV)
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