SR 680.114

In Kraft

680.114 — Verordnung des EFD vom 15. September 2017 über die als steuerbefreit anerkannten Fehlmengen und Verluste von gebrannten Wassern (Alkoholfehlmengenverordnung)

Inkrafttreten
01.01.2018
Rechtsgebiet
Alkoholverordnung vom 15. September 2017 (AlkV)
💡

Maximaler Output mit dem richtigen Prompt

Lade die Erlasse oben in NotebookLM — oder ChatGPT und Claude — und nutze unseren geprüften Falllösungs-Prompt für strukturierte Subsumtion nach dem 4-Schritt-Schema.

Falllösungs-Prompt für NotebookLM →