SR 672.934.911
In Kraft672.934.911 — Verordnung vom 13. August 2025 über die Ausgleichszahlungen für Telearbeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich
Inkrafttreten
01.01.2026
Rechtsgebiet
Verordnung vom 13. August 2025 über die Ausgleichszahlungen für Telearbeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich