SR 672.934.911
In Kraft672.934.911 — Verordnung vom 13. August 2025 über die Ausgleichszahlungen für Telearbeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich
Inkrafttreten
01.01.2026
Rechtsgebiet
Bundesbeschluss vom 14. Juni 2024 über die Genehmigung und die Umsetzung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich
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