SR 672.201.1

In Kraft

672.201.1 — Verordnung 1 des EFD vom 4. Dezember 2019 über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern

Inkrafttreten
01.02.2020
Rechtsgebiet
Verordnung vom 22. August 1967 über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern
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