SR 642.142.2

In Kraft

642.142.2 — Verordnung vom 13. November 2019 über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen

Inkrafttreten
01.01.2020
Rechtsgebiet
Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG)
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