SR 642.118.3 (ExpaV)

In Kraft

642.118.3 — Verordnung des EFD vom 3. Oktober 2000 über den Abzug besonderer Berufskosten von Expatriates bei der direkten Bundessteuer (Expatriates-Verordnung, ExpaV)

Inkrafttreten
01.01.2001
Rechtsgebiet
Verordnung vom 18. Dezember 1991 über Kompetenzzuweisungen bei der direkten Bundessteuer an das Finanzdepartement
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