SR 642.118.2 (QStV)

In Kraft

642.118.2 — Verordnung des EFD vom 11. April 2018 über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV)

Inkrafttreten
01.01.2021
Rechtsgebiet
Verordnung vom 18. Dezember 1991 über Kompetenzzuweisungen bei der direkten Bundessteuer an das Finanzdepartement

Bundesgerichtsurteile

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