SR 642.118.2 (QStV)

In Kraft

642.118.2 — Verordnung des EFD vom 11. April 2018 über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV)

Inkrafttreten
01.01.2021
Rechtsgebiet
Verordnung des EFD vom 11. April 2018 über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV)

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2025-01-10 · Änderung marginal · In Kraft ab 2025-01-10

Die Quellensteuerverordnung (SR 642.118.2) regelt Quellensteuer auf Bundesebene. Korrektur: Nur der französische Text von Art. 5a Abs. 1 Bst. f wird berichtigt.

Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung, QStV). Berichtigung (Betrifft nur den französischen Text)

Kurzanalyse

Rein sprachliche Berichtigung ohne inhaltliche Änderung — der deutsche und italienische Text bleiben unberührt.

Vollanalyse anzeigen
Die Bundeskanzlei hat am 10. Januar 2025 gestützt auf Art. 10 Abs. 1 des Publikationsgesetzes eine Berichtigung der Quellensteuerverordnung (QStV) veröffentlicht. Betroffen ist ausschliesslich die französische Sprachfassung von Art. 5a Abs. 1 Bst. f, der im Rahmen der Änderung vom 16. Oktober 2024 (AS 2024 586) eingeführt worden war. Die deutsche und die italienische Fassung bleiben unverändert. Für die Praxis hat diese Korrektur keinerlei Auswirkungen: Es handelt sich um eine rein redaktionelle Bereinigung eines Sprachfehlers in der französischen Version, ohne dass sich Rechte, Pflichten oder Verfahren ändern.

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