SR 642.116.1
In Kraft642.116.1 — Verordnung vom 24. August 1992 über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien
Inkrafttreten
01.01.1995
Rechtsgebiet
Verordnung vom 24. August 1992 über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien
Bundesgerichtsurteile
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Artikel zitiert
Art. 1 lit. b
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Urteile
Bundesgericht bestätigt: Vollständiger Abbruch und Wiederaufbau eines Dachstocks ist kein Ersatzneubau, sondern erfordert objektiv-technische Einzelbeurteilung der Kosten.
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