SR 641.811.911

In Kraft

641.811.911 — Verordnung des EFD vom 6. Juni 2025 über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe

Inkrafttreten
01.01.2026
Rechtsgebiet
Verordnung vom 27. März 2024 über die Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)
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