SR 641.811.424
In Kraft641.811.424 — Verordnung des BAZG vom 16. Juli 2024 über die technischen und betrieblichen Vorgaben für EETS- und NETS-Anbieter im Zusammenhang mit der Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (EETS- und NETS-Anbieter-Verordnung BAZG)
Inkrafttreten
01.09.2024
Rechtsgebiet
Verordnung vom 27. März 2024 über die Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)
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