SR 641.71
In Kraft641.71 — Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO<sub>2</sub>-Gesetz)
Rechtsgebiet
Bundesgesetz vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Gesetz)
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2C_382/20252026-02-18
2 Art.
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen kantonalen Energieförderbeitrag nicht ein, weil es sich um eine nicht anfechtbare Ermessenssubvention handelt.
Art. 34
1
Urteil
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen kantonalen Energieförderbeitrag nicht ein, weil es sich um eine nicht anfechtbare Ermessenssubvention handelt.
Art. 33a
1
Urteil
Bundesgericht tritt auf Beschwerde gegen kantonalen Energieförderbeitrag nicht ein, weil es sich um eine nicht anfechtbare Ermessenssubvention handelt.