SR 631.062 (ViZG)

In Kraft

631.062 — Verordnung vom 29. Juni 2022 über die internationale Zusammenarbeit zur Grenzsicherheit (ViZG)

Inkrafttreten
01.09.2022
Rechtsgebiet
Verordnung vom 29. Juni 2022 über die internationale Zusammenarbeit zur Grenzsicherheit (ViZG)

Änderungen & KI-Analyse

Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2026-03-13 · Änderung moderat · In Kraft ab 2026-04-01

ViZG regelt Auslandeinsätze von BAZG-Personal. Ab 1. April 2026: Einsatzzulage 60 Fr./Tag, neue Feiertagsregelung, Mahlzeitentschädigung via Agentur bei Langzeiteinsätzen.

Verordnung über die internationale Zusammenarbeit zur Grenzsicherheit (ViZG)

Kurzanalyse

Die Revision präzisiert mehrere Vergütungsregelungen für BAZG-Mitarbeitende im Auslandeinsatz. Neu beträgt die Einsatzzulage explizit 60 Franken pro Einsatztag und deckt besondere Einsatzbedingungen sowie direkte Mehrkosten ab. Die Feiertagsregelung wird neu gefasst (ein freier Tag pro vier Wochen Agentureinsatz; gesamtschweizerische Feiertage werden separat kompensiert), und bei längerfristigen Agentureinsätzen übernimmt die Agentur die Mahlzeitpauschale direkt.