SR 631.013 (ZV-BAZG)

In Kraft

631.013 — Zollverordnung des BAZG vom 4. April 2007 (ZV-BAZG)

Inkrafttreten
01.05.2007
Rechtsgebiet
<p>Zollverordnung des BAZG vom 4. April 2007 (ZV-BAZG)</p>

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9C_252/20242026-03-24
8 Art.

Bundesgericht weist Beschwerde einer Exporteurin ab, weil ohne Einscannen der Ausfuhrliste am Zollschalter keine gültige Zollanmeldung zustande kam und die VOC-Abgabebefreiung entfällt.

Art. 5

1 Urteil
9C_252/20242026-03-24

Bundesgericht weist Beschwerde einer Exporteurin ab, weil ohne Einscannen der Ausfuhrliste am Zollschalter keine gültige Zollanmeldung zustande kam und die VOC-Abgabebefreiung entfällt.

Art. 6

1 Urteil
9C_252/20242026-03-24

Bundesgericht weist Beschwerde einer Exporteurin ab, weil ohne Einscannen der Ausfuhrliste am Zollschalter keine gültige Zollanmeldung zustande kam und die VOC-Abgabebefreiung entfällt.

Art. 12

1 Urteil
9C_252/20242026-03-24

Bundesgericht weist Beschwerde einer Exporteurin ab, weil ohne Einscannen der Ausfuhrliste am Zollschalter keine gültige Zollanmeldung zustande kam und die VOC-Abgabebefreiung entfällt.

Art. 16

1 Urteil
9C_252/20242026-03-24

Bundesgericht weist Beschwerde einer Exporteurin ab, weil ohne Einscannen der Ausfuhrliste am Zollschalter keine gültige Zollanmeldung zustande kam und die VOC-Abgabebefreiung entfällt.

Art. 24

1 Urteil
9C_252/20242026-03-24

Bundesgericht weist Beschwerde einer Exporteurin ab, weil ohne Einscannen der Ausfuhrliste am Zollschalter keine gültige Zollanmeldung zustande kam und die VOC-Abgabebefreiung entfällt.

Art. 26

1 Urteil
9C_252/20242026-03-24

Bundesgericht weist Beschwerde einer Exporteurin ab, weil ohne Einscannen der Ausfuhrliste am Zollschalter keine gültige Zollanmeldung zustande kam und die VOC-Abgabebefreiung entfällt.

Art. 17a

1 Urteil
9C_252/20242026-03-24

Bundesgericht weist Beschwerde einer Exporteurin ab, weil ohne Einscannen der Ausfuhrliste am Zollschalter keine gültige Zollanmeldung zustande kam und die VOC-Abgabebefreiung entfällt.

Art. 23a

1 Urteil
9C_252/20242026-03-24

Bundesgericht weist Beschwerde einer Exporteurin ab, weil ohne Einscannen der Ausfuhrliste am Zollschalter keine gültige Zollanmeldung zustande kam und die VOC-Abgabebefreiung entfällt.