SR 520.11 (ZSV)
In Kraft520.11 — Verordnung vom 11. November 2020 über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Verweisanpassung infolge VMDP-Revision; keine eigenständige materielle Änderung der ZSV.
Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)
VMDP umfassend revidiert: Ausweis elektronisch, neue Diensttage-Schwellen, Pflegeberufe neu zuteilbar, Weltraumlehrgang-Selektion berechtigt zu Neuzuteilung. Ab 1.6.2026.
Schutzraumpflicht neu auch bei Anbauten/Umbauten, Ersatzbeitrag auf Fr. 1400/Schutzplatz, Werterhalt nach 40 Jahren obligatorisch. Ab 1.1.2026.
Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV)
Kurzanalyse
Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen, die zu zusätzlicher Wohnfläche oder mehr Patientenbetten führen, gelten neu als Neubauten und lösen damit die Schutzraumpflicht aus. Ist der Bau eines Schutzraums dabei unverhältnismässig aufwendig oder unmöglich, kann die Pflicht durch einen Ersatzbeitrag abgegolten werden – dieser beträgt neu Fr. 1400 pro nicht erstellten Schutzplatz. Schutzbauten ab 40 Jahren müssen umfassend erneuert werden (Ausnahme: Schutzbauabschlüsse); bei positiver periodischer Kontrolle gilt eine Frist von 5 Jahren. Öffentliche Schutzräume ohne Trockenklosetts und Liegestellen sind nachzurüsten. Neu regelt Art. 102a die Aufhebung von Schutzanlagen im Rahmen der Bedarfsplanung, die Stilllegung erfordert ein separates BABS-Gesuch mit Prüfung von Umnutzungsalternativen.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
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