SR 519.2 (VMob)

In Kraft

519.2 — Verordnung vom 22. November 2017 über die Mobilmachung zu bestimmten Assistenz- und Aktivdiensten (VMob)

Inkrafttreten
01.01.2018
Rechtsgebiet
Verordnung vom 22. November 2017 über die Mobilmachung zu bestimmten Assistenz- und Aktivdiensten (VMob)

Änderungen & KI-Analyse

Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2026-04-22 · Änderung marginal · In Kraft ab 2026-06-01

Verweisanpassung infolge VMDP-Revision; keine eigenständige materielle Änderung der VMob.

Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)

Mantelerlass — 10 Erlasse betroffen

VMDP umfassend revidiert: Ausweis elektronisch, neue Diensttage-Schwellen, Pflegeberufe neu zuteilbar, Weltraumlehrgang-Selektion berechtigt zu Neuzuteilung. Ab 1.6.2026.

2022-12-07 · Änderung moderat · In Kraft ab 2026-06-01

Art. 12–15: Sachüberschriften und Pflichten von Kantonen, Gemeinden, Privaten neu explizit auf Assistenz- und Aktivdienst erweitert. Ab 1.1.2023.

Verordnung über die Mobilmachung zu bestimmten Assistenz- und Aktivdiensten (VMob)

Kurzanalyse

Die Vollzugs- und Duldungspflichten von Kantonen, Gemeinden und Privatpersonen (Art. 12) sowie die spezifischen Pflichten der Kantone (Art. 13, Auskunftsstelle innert 6 Stunden) und Gemeinden (Art. 14, Plakatanschlag, Raumüberlassung) werden terminologisch präzisiert: Die Mobilmachungsart wird nun durchgehend als 'Mobilmachung zum Assistenz- und Aktivdienst' bezeichnet. Art. 6 Abs. 2 Bst. a präzisiert den Dienstbüchlein-Eintrag als 'Verbandsbezeichnung im Rahmen einer Mobilmachung'. Die konzessionierten Transportunternehmen (Art. 15) bleiben transportpflichtig, die Formulierung wird analog angepasst.