SR 519.2 (VMob)
In Kraft519.2 — Verordnung vom 22. November 2017 über die Mobilmachung zu bestimmten Assistenz- und Aktivdiensten (VMob)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Verweisanpassung infolge VMDP-Revision; keine eigenständige materielle Änderung der VMob.
Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)
VMDP umfassend revidiert: Ausweis elektronisch, neue Diensttage-Schwellen, Pflegeberufe neu zuteilbar, Weltraumlehrgang-Selektion berechtigt zu Neuzuteilung. Ab 1.6.2026.
Art. 12–15: Sachüberschriften und Pflichten von Kantonen, Gemeinden, Privaten neu explizit auf Assistenz- und Aktivdienst erweitert. Ab 1.1.2023.
Verordnung über die Mobilmachung zu bestimmten Assistenz- und Aktivdiensten (VMob)
Kurzanalyse
Die Vollzugs- und Duldungspflichten von Kantonen, Gemeinden und Privatpersonen (Art. 12) sowie die spezifischen Pflichten der Kantone (Art. 13, Auskunftsstelle innert 6 Stunden) und Gemeinden (Art. 14, Plakatanschlag, Raumüberlassung) werden terminologisch präzisiert: Die Mobilmachungsart wird nun durchgehend als 'Mobilmachung zum Assistenz- und Aktivdienst' bezeichnet. Art. 6 Abs. 2 Bst. a präzisiert den Dienstbüchlein-Eintrag als 'Verbandsbezeichnung im Rahmen einer Mobilmachung'. Die konzessionierten Transportunternehmen (Art. 15) bleiben transportpflichtig, die Formulierung wird analog angepasst.