SR 514.541 (WV)
In Kraft514.541 — Verordnung vom 2. Juli 2008 über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Verweisanpassung infolge VMDP-Revision; keine eigenständige materielle Änderung der Waffenverordnung.
Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)
VMDP umfassend revidiert: Ausweis elektronisch, neue Diensttage-Schwellen, Pflegeberufe neu zuteilbar, Weltraumlehrgang-Selektion berechtigt zu Neuzuteilung. Ab 1.6.2026.
Markierungstiefe (Art. 31e Abs. 5) neu mindestens 0,0762 mm vorgeschrieben. Ab 22.7.2025.
Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV)
Kurzanalyse
Der neue Absatz 5 in Art. 31e legt erstmals einen konkreten Mindestwert für die Markierungstiefe fest: 0,0762 mm. Dies entspricht dem international gebräuchlichen Wert von 3 Tausendstel Zoll und harmonisiert die Schweizer Vorschrift mit internationalen Standards für Waffenkennzeichnung.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
Entscheide die am meisten Artikel dieses Erlasses zitieren
Art. 2
Art. 4
Art. 6
Art. 7
Bundesgericht bestätigt Schuldsprüche wegen Vergehens gegen BetmG und WG bei Indoor-Hanfanlage und unbewilligtem Besitz von Wurfmessern und Wurfsternen.