SR 514.511 (KMV)
In Kraft514.511 — Verordnung vom 25. Februar 1998 über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialverordnung, KMV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
KMV regelt Bewilligungen für Kriegsmaterial. Ab 1. März 2025: Einzelbewilligungen für Ein-, Aus- und Durchfuhr gelten neu 2 Jahre (bisher 1 Jahr), verlängerbar um max. 1 Jahr.
Verordnung über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialverordnung, KMV)
Kurzanalyse
Bisher waren Ein-, Aus- und Durchfuhreinzelbewilligungen nur ein Jahr gültig. Die neue Laufzeit von zwei Jahren — mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Jahr — reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen, die regelmässig Kriegsmaterial handeln. Betroffen sind Rüstungsunternehmen, Exporteure sicherheitsrelevanter Güter sowie deren Compliance-Abteilungen, die Bewilligungszyklen und Fristen verwalten.