SR 514.10
In Kraft514.10 — Verordnung vom 21. November 2018 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Aufgebot zur Rückgabe der persönlichen Ausrüstung neu durch kantonale Militärbehörde des Wohnkantons (Art. 45a Bst. c VMDP-Verweis).
Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)
VMDP umfassend revidiert: Ausweis elektronisch, neue Diensttage-Schwellen, Pflegeberufe neu zuteilbar, Weltraumlehrgang-Selektion berechtigt zu Neuzuteilung. Ab 1.6.2026.
Kurzanalyse
Verweisanpassung infolge Änderung der VMDP; keine eigenständige materielle Änderung der VPAA selbst.
4 Bundesübungen in 3 Kalenderjahren für Sturmgewehr-Übernahme; Abgabe eines anderen Waffentyps aus Bestandesgründen neu explizit möglich.
Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung)
Kurzanalyse
Art. 29 Abs. 1 Bst. b präzisiert die Voraussetzung für die Waffenübernahme: Vier Bundesübungen in den letzten drei Kalenderjahren, eingetragen im Schiessbüchlein oder militärischen Leistungsausweis. Art. 29 Abs. 4 und Art. 30 Abs. 3 halten neu fest, dass in Ausnahmefällen aus Bestandesgründen eine Waffe eines anderen Typs abgegeben werden kann.