SR 512.271 (MFV)
In Kraft512.271 — Verordnung vom 18. März 2022 über den militärischen Flugdienst (Militärflugdienstverordnung, MFV)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Aufgebot zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung neu explizit geregelt: jährlich max. 6 Tage (Art. 60 Bst. e VMDP-Verweis auf MFV Art. 7 Abs. 2).
Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)
VMDP umfassend revidiert: Ausweis elektronisch, neue Diensttage-Schwellen, Pflegeberufe neu zuteilbar, Weltraumlehrgang-Selektion berechtigt zu Neuzuteilung. Ab 1.6.2026.
Kurzanalyse
Die MFV wird als Referenzerlass für das Aufgebot zur körperlichen Tauglichkeitsprüfung durch das Fliegerärztliche Institut (max. 6 Tage/Jahr) und für das militärische individuelle Training von Fallschirmaufklärern (max. 12 Tage/Jahr, Art. 6 MFV) in der VMDP neu verankert. Die MFV selbst wird nicht inhaltlich geändert, erhält aber neue Verweisfunktion.
Bundesgerichtsurteile
Schlüsselurteile
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