SR 510.91 (MIG)
In Kraft510.91 — Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIG)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Neue Rechtsgrundlage für elektronische Informationsplattformen der Armee (Art. 64a MG) mit Anpassung der Verweise im MIG.
Bundesgesetz über die Armee und Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
MG-Totalrevision: RS dauert neu fix 18 Wochen, WK bis 26 Tage, neues Sold-/Verpflegungs-/Unterkunftsregime, Rückforderung zivil anerkannter Ausbildungskosten möglich. Ab 1.6.2026.
Kurzanalyse
Das MIG wird an die neue Regelung zu Informationsplattformen (Art. 64a MG) angepasst. Es handelt sich um eine Verweisanpassung infolge der MG-Änderung.
BABS neu als Betreiber des IES-KSD festgeschrieben; Nutzungskreis auf zivile und militärische KSD-Partner ausgeweitet (Art. 72–75).
Schutzdienstpflicht neu bis 40 Jahre (max. 14 Jahre/245 Tage); Überführung säumiger Rekruten in Zivilschutz ab 25. Altersjahr. Ab 1.1.2026.
Kurzanalyse
Das Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD) wird neu explizit dem BABS als verantwortlichem Organ zugewiesen. Der Nutzerkreis umfasst künftig formell alle zivilen und militärischen Stellen (KSD-Partner), die sanitätsdienstliche Massnahmen planen, vorbereiten oder durchführen.