SR 510.91 (MIG)

In Kraft

510.91 — Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIG)

Inkrafttreten
01.01.2010
Rechtsgebiet
Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 über militärische und andere Informationssysteme im VBS (MIG)

Änderungen & KI-Analyse

Automatisch analysierte Gesetzesänderungen

2026-04-20 · Änderung marginal · In Kraft ab 2026-06-01

Neue Rechtsgrundlage für elektronische Informationsplattformen der Armee (Art. 64a MG) mit Anpassung der Verweise im MIG.

Bundesgesetz über die Armee und Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)

Mantelerlass — 5 Erlasse betroffen

MG-Totalrevision: RS dauert neu fix 18 Wochen, WK bis 26 Tage, neues Sold-/Verpflegungs-/Unterkunftsregime, Rückforderung zivil anerkannter Ausbildungskosten möglich. Ab 1.6.2026.

Kurzanalyse

Das MIG wird an die neue Regelung zu Informationsplattformen (Art. 64a MG) angepasst. Es handelt sich um eine Verweisanpassung infolge der MG-Änderung.

2025-11-13 · Änderung moderat · In Kraft ab 2026-06-01

BABS neu als Betreiber des IES-KSD festgeschrieben; Nutzungskreis auf zivile und militärische KSD-Partner ausgeweitet (Art. 72–75).

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) Vorlage B: Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz

Mantelerlass — 2 Erlasse betroffen

Schutzdienstpflicht neu bis 40 Jahre (max. 14 Jahre/245 Tage); Überführung säumiger Rekruten in Zivilschutz ab 25. Altersjahr. Ab 1.1.2026.

Kurzanalyse

Das Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD) wird neu explizit dem BABS als verantwortlichem Organ zugewiesen. Der Nutzerkreis umfasst künftig formell alle zivilen und militärischen Stellen (KSD-Partner), die sanitätsdienstliche Massnahmen planen, vorbereiten oder durchführen.