SR 453.1
In Kraft453.1 — Verordnung des EDI vom 4. September 2013 über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (CITES-Kontrollverordnung)
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Anhänge 1+3 komplett neu gefasst; Hundshai, Glatthaie, Schlingerhaie, H. lessoni ab 5.6.2027 anmeldepflichtig. Rest ab 1.5.2026.
Kurzanalyse
Anhang 1 (Liste der anzumeldenden Exemplare) und Anhang 3 erhalten vollständig neue Fassungen. Neu in die Anmeldepflicht aufgenommen werden per 5. Juni 2027 vier Gruppen: Hundshai (Galeorhinus galeus), Glatthaie (Mustelus spp.), Schlingerhaie (Centrophoridae spp.) sowie die Seegurkenart Holothuria [Microthele] lessoni. Alle übrigen Änderungen der Anhänge — darunter aktualisierte Zolltarifnummern für bereits erfasste Arten wie Haie, Rochen, Seegurken, Korallen und Muscheln — gelten ab 1. Mai 2026. Betroffene sind Importeure, Exporteure und Händler von Wildtieren und deren Produkten, die Sendungen bei der Zollstelle anmelden müssen.
CITES-Kontrollverordnung regelt Einfuhrverbote für geschützte Arten. Ab 01.06.2024: Anhang 3 neu gefasst mit zusätzlichen Ländern und Arten.
Kurzanalyse
Anhang 3 der CITES-Kontrollverordnung wird vollständig neu gefasst. Neu aufgenommen in die Liste der Einfuhrverbote werden Angola und Guinea (alle kommerziellen Transaktionen), Dominica (alle kommerziellen Transaktionen), Laos (alle kommerziellen Transaktionen sowie Dendrobium nobile), Libyen (alle kommerziellen Transaktionen), Oman (alle kommerziellen Transaktionen) und Somalia (alle kommerziellen Transaktionen). Zudem werden für bestehende Länder neue Arten ergänzt, etwa Uromastyx geyri für Mali und Poicephalus fuscicollis für Togo und die Demokratische Republik Kongo.