SR 442.129
Aufgehoben442.129 — Verordnung des EDI vom 13. März 2020 über das Förderungskonzept zur Verlagsförderung
Änderungen & KI-Analyse
Automatisch analysierte Gesetzesänderungen
Verlagsförderung (SR 442.129): Berechnungsbasis für Strukturbeiträge korrigiert — massgeblich sind drei statt vier Referenzjahre.
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zur Verlagsförderung. Berichtigung
Kurzanalyse
Die Berichtigung korrigiert einen Fehler in Art. 5 Abs. 1 der Verordnung: Für den Strukturbeitrag zählt der Durchschnitt der letzten drei Jahre, nicht vier. Für Verlage, die Fördergesuche stellen, ist dies relevant, weil ein kürzerer Berechnungszeitraum die Beitragshöhe direkt beeinflusst — insbesondere wenn der Umsatz in den letzten Jahren geschwankt hat.