SR 414.205.8 (V-SQWI)

In Kraft

414.205.8 — Verordnung des Hochschulrats vom 20. November 2024 über die Sicherung der Qualität im Bereich der wissenschaftlichen Integrität (V-SQWI)

Inkrafttreten
01.01.2025
Rechtsgebiet
Vereinbarung vom 26. Februar 2015 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV-HS)
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